Konsultation der Regelungen des Interconnection Agreements “VIP TTF-THE-L” zu Matching-, Allokations- und Kommunikationsverfahren

Transportnetzbetreiber sind gemäß Artikel 19 (9) der Verordnung (EU) 2017/459 vom 16. März 2017 (CAM NC) verpflichtet Kopplungspunkte, die dieselben beiden benachbarten Einspeise- und Ausspeisesysteme miteinander verbinden, zu einem virtuellen Kopplungspunkt zusammenzuführen und eine einzige Kapazitätsdienstleistung im Sinne des Artikel 3 Nr. 23 CAM NC bereitzustellen.

(Zitat Artikel 19 (9) Satz 1 CAM NC zur Information:
“Verbinden zwei oder mehr Kopplungspunkte dieselben zwei benachbarten Einspeise-Ausspeisesysteme, bieten die betroffenen benachbarten Fernleitungsnetzbetreiber die an den Kopplungspunkten verfügbaren Kapazitäten an einem virtuellen Kopplungspunkt an.“)

Durch die vertragliche Vereinbarung der Transportnetzbetreiber zum virtuellen Netzkopplungspunkt „VIP TTF-THE-L“ werden auch Vereinbarungen zum Matching-, Allokations- und Kommunikationsverfahren getroffen, die sie hier einsehen können.

In Anbetracht, dass zu diesen drei Themen gemäß Artikel 4 (2) der Verordnung (EU) 2015/703 vom 30. April 2015 (INT NC) den Netznutzern die Stellungnahme ermöglicht werden soll, möchte Thyssengas ihren Netznutzern die Gelegenheit geben, auch bei der vorgesehenen Vereinbarung zum „VIP TTF-THE-L“ zu diesen drei Themen Stellung zu nehmen.

(Zitat Artikel 4 (2) INT NC zur Information:
“Vor dem Abschluss oder der Änderung eines Netzkopplungsvertrages, der die in Artikel 3 Buchstaben c, d und e genannten Vorschriften enthält, geben die Fernleitungs-netzbetreiber den Netznutzern mindestens zwei Monate Gelegenheit, zu dem vorgesehenen Wortlaut dieser Vorschriften Stellung zu nehmen. Die Fernleitungsnetzbetreiber berücksichtigen die Anmerkungen der Netznutzer, wenn sie ihren Netzkopplungsver-trag schließen oder ändern.“)

Falls Ihr Unternehmen derzeit Transportkapazitäten an den Kopplungspunkten „VIP-TTF-NCG-L“ oder Zevenaar nutzt bzw. zukünftig den Kopplungspunkt „VIP TTF-THE-L“ beab-sichtigt zu nutzen, geben wir Ihnen hiermit die Möglichkeit zu den in der Anlage aufgeführten Regelungen für das Matching-, Allokations- und Kommunikationsverfahren Ihre Anmerkungen, Einwände oder Alternativvorschläge bis zum 13.09.2021 an die E-Mail-Adresse eesy@thyssengas.com zu senden.

Zurück