Krisenvorsorge Gas

Die Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Gasversorgung ist unsere Kernaufgabe als Netzbetreiber. Die frühzeitige Information über eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit und der Aufbau der Kommunikation mit den Partnern ist essenziell.

Der Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“ der von BDEW/VKU/GEODE- entwickelt wurde, beschreibt die prozessualen Abläufe, damit verbundene Informationspflichten und Kommunikationswege zwischen den Netzbetreibern. Er kommt damit den erforderlichen Maßnahmen nach §§ 16 und 16a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach.

Hotline

für Kunden, nachgelagerte Netzbetreiber und Händler: 

0800-4540220

Updates

Zum Ende der Heizperiode heben die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber den Krisenstatus gemäß des Leitfadens Krisenvorsorge Gas auf.

Aufgrund hoher Speicherfüllstände und einer anhaltend guten Versorgung über Pipelines und LNG ist eine akute Gefährdung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystem derzeit nicht mehr gegeben. Dieser Schritt erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Thyssengas hat am 30.03.2023 gemeinsam mit den anderen Fernleitungsnetzbetreibern die Aufhebung der bisherigen Maßnahmen zum 01.04.2023 gegenüber nachgelagerten Netzbetreibern und Netzanschlussnehmern mitgeteilt.

Für nachgelagerte Netzbetreiber: Die regelmäßige Mitteilung der Potenziale (Formular C) im Krisenportal ist ab dem 01.04.2023 nicht mehr erforderlich. Hierzu wurde das Formular B mit der Mitteilung über die Aufhebung der bisherigen Maßnahmen versendet. Die Empfänger werden gebeten, den Eingang des Formulars B zu bestätigen.

Unabhängig davon bleibt die durch das BMWK ausgerufene Alarmstufe gemäß Notfallplan Gas aktuell weiterhin bestehen. Hintergrund ist, dass auf Bundesebene verschiedene Maßnahmen und Verordnungen an die Aufrechterhaltung des Status geknüpft sind.

Die Fernleitungsnetzbetreiber werden die Lage weiterhin aufmerksam verfolgen und bei einer Verschlechterung der Situation erneut durch die Versendung des Formulars B aus dem Portal Krisenvorsorge Gas über eine drohende oder vorhandene Engpasssituation und die zu ergreifenden Maßnahmen informieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in Person von Bundeswirtschafts­minister Robert Habeck heute die Alarmstufe im Notfallplan Gas, also die zweite von drei Stufen, ausgerufen.

Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell uneingeschränkt gewährleistet, dies gilt auch für das von Thyssengas betriebene Fernleitungsnetz. Die Situation wird auf Ebene der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) fortlaufend auf nationaler und europäischer Ebene überwacht.

Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist laut BMWK die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Das BMWK bewertet die aktuelle Lage als eine Störung der Gasversorgung, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führe. Der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder die Nachfrage zu bewältigen. Die Information des BMWK findet sich hier: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet

Wir möchten an dieser Stelle betonen: Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit uneingeschränkt gewährleistet. Entsprechend besteht für unsere Kunden aktuell kein Handlungsbedarf. Im Fall einer Neubewertung der Versorgungslage kommen wir erneut auf unsere Kunden zu.

Sollte aufgrund einer akuten Gasmangellage die dritte Krisenstufe (Notfallstufe) ausgerufen werden, liegt die Entscheidung über Abschaltungen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), nicht beim jeweiligen Fernleitungsnetzbetreiber. Die Netzbetreiber würden in diesem Fall von der BNetzA zur Abschaltung angewiesen. 

Derzeit bestehen für Industriekunden keine behördlich definierten Priorisierungen.  

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, Ihre Argumente für eine besondere Priorisierung direkt an die Bundesnetzagentur zu richten: 

Bundesnetzagentur Bonn
Krisenstab der Bundesnetzagentur

Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Postfach 80 01, 53105 Bonn

Zu Ihrer Information: Die BNetzA veröffentlicht auf ihrer Seite von Montag bis Freitag täglich einen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland. Diesen Bericht finden Sie hier.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen und Klarstellungen weiterhelfen zu können.
Sobald neue Informationen zur aktuellen Versorgungssituation vorliegen, wird Thyssengas erneut informieren. 

Weitere Informationen

Um im Krisenfall eine sichere und schnelle Kommunikation alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, wurde das Krisenportal eingerichtet. Zum Anlegen von Nutzerkonten senden Sie einfach Ihre Kontaktdaten an die Ihnen bekannten Ansprechpartner in der Abteilung Markt und Prozesse.

Zum Krisenportal

Nach Ausrufung der Notfallstufe durch die Bundesregierung ist die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler befugt Allgemein- oder Individualverfügungen zu erlassen, um die allgemeine Gasversorgung in einer Gasmangellage zu sichern. Die Adressaten der Individualverfügung werden gezielt von der BNetzA kontaktiert, um Ihren Gasverbrauch zu reduzieren. Bei der Allgemeinverfügung handelt es sich um eine ratierliche Kürzung des Gasbezugs aller Letztverbraucher in einem zuvor definierten Gebiet, unter Berücksichtigung der Angaben aus der Selbsterklärung. Betroffen sein können alle Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden), sofern sie nicht direkt per Individualverfügung durch den Bundeslastverteiler angewiesen werden.  

In unserer Rolle als Ausspeisenetzbetreiber sind wir verpflichtet die Einhaltung der Allgemeinverfügung zu überwachen und Verstöße an die BNetzA zu melden. Sofern eine Abweichung festgestellt und an die BNetzA mitgeteilt wird, werden die betroffenen RLM-Kunden hierüber ebenfalls durch uns informiert. Konsequenzen, die aus der Nichteinhaltung resultieren, obliegen dem Zuständigkeitsbereich der BNetzA. 

Dem folgenden Foliensatz können Sie den Umgang mit der Allgemeinverfügung bei der Thyssengas entnehmen.

Der nachfolgende Link führt Sie zur allgemeinen Website der Bundesnetzagentur mit weitergehenden Informationen und Dokumenten. 

Bundesnetzagentur - Krisenvorbereitung