Verordnung (EU) 2024/1789

Umsetzung der Transparenzanforderungen gemäß Verordnung (EU) 2024/1789

Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Verordnung (EG) VO 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und insbesondere von Kapitel 3 des Anhangs I verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig, verschiedene aktualisierte Informationen in einem gängigen Datenformat zu veröffentlichen. In dieser Rubrik finden Sie einen Überblick über die umgesetzten Transparenzanforderungen und wo Sie diese finden können.

Verordnung (EU) 2024/1789

Art. 33 (4)

Maßgebliche Netzpunkte der Thyssengas GmbH

Art. 34 (4)

Gasspeicherdaten

Anhang I zur Verordnung (EU) 2024/1789

3.1.2 a)

Eine ausführliche Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen und Entgelte

3.1.2 b) u. c) i)

(Transport-)verträge und andere maßgebliche Unterlagen

3.1.2 c)

Netzkodex / Standardbedingungen

3.1.2 c) ii)

Gasqualitätsparameter

3.1.2 c) iii)

Druckanforderungen

3.1.2 c) iv)

Verfahren für Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazität

3.1.2 d)

Harmonisierte Verfahren, die bei Nutzung des Fernleitungsnetzes angewandt werden inkl. Definition von Schlüsselbegriffen

3.1.2 e)

Bestimmungen über Verfahren der Kapazitätszuweisung, des Engpassmanagements, Verhütung der Kapazitätshortung und Wiederverwendung

3.1.2 f)

Regeln für Kapazitätshandel auf dem Sekundärmarkt ggü. Fernleitungsnetzbetreiber

3.1.2 g)

Regeln für den Ausgleich von Mengenabweichungen; Berechnung der Ausgleichsenergie-Preise

3.1.2 i)

Ausführliche Beschreibung des Gasnetzes inkl. Anlagenbetreiber an Kuppelstellen / Namen der angrenzenden Netzbetreiber

3.1.2 j)

Anschlussregeln

3.1.2 k)

Informationen über Notfall-Mechanismen

3.1.2 l)

Für Kuppelstellen vereinbarten und Interoperabilität betreffende Verfahren (falls relevant), Verfahren für Nominierung und Matching, sonstige Verfahren für Allokation und Mengenabweichungen einschließlich verwendeter Methoden

3.1.2 m)

Beschreibung der Methodik und des Verfahrens für Berechnung der technischen Kapazität

3.3. (1) a)–e), 3.3. (4), (5)

Kapazitäten, Nominierungen und Renominierungen, tatsächliche Lastflüsse, Brennwerte

3.3. (1) f)

geplante und tatsächliche Unterbrechungen bei unterbrechbarer Kapazität

3.3. (1) g)

geplante und ungeplante Unterbrechungen bei fester Kapazität

3.3.1 h)

Abschlägig beschiedene, rechtsgültige Anfragen für verbindliche Kapazitätsprodukte

3.3.1 i)

Auktionsergebnisse für verbindliche Kapazitätsprodukte, bei denen Markträumungspreise über dem Reservepreis erzielt wurden

3.3.1 j)

Angaben über Nicht-Verfügbarkeit verbindlicher Kapazitätsprodukte im Rahmen eines regulären Zuweisungsverfahrens

3.3.1 k)

Gesamtkapazität, die durch die Anwendung eines Engpassmanagementverfahrens angeboten wurde

3.4 (1) u. (2)

Informationen zum Sekundärhandel

3.4 (3)

Ausgleichsdienstleistungen

3.4 (4)

Weitere Flexibilitätsdienstleistung des Fernleitungsnetzbetreibers; hier OFC

3.4 (5)

Veröffentlichung des aggregierten Ausgleichsstatus aller Nutzer zu Beginn des Gastages und prognostizierter aggregierter Ausgleichsstatus zum Ende des Gastages

3.4 (6)

Nutzerfreundliche Instrumente für die Tarifberechnung

Infoassistent

Informationen zu Netzentgelten/Preisblatt

Prisma European Capacity Platform

3.4 (8)

Wartungsarbeiten geplant und ungeplant