Biogas-Wälzungsbetrag
Veröffentlichung des Wälzungsbetrages für Biogas
Gemäß § 7 der Kooperationsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung („KoV“) in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas wird der spezifische Biogas-Wälzungsbetrag bundeseinheitlich ermittelt und zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern sowie Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.
Biogas-Wälzungsbetrag für das Kalenderjahr 2025
Der spezifische Biogas-Wälzungsbetrag beträgt im Kalenderjahr 2025 bundesweit 1,0542 €/kWh/h/a.
Biogas-Wälzungsbetrag für das Kalenderjahr 2024
Der spezifische Biogas-Wälzungsbetrag beträgt im Kalenderjahr 2024 bundesweit 0,8381 €/kWh/h/a.