Thyssengas Netzauskunft

Technische Mindestanforderungen

Thyssengas bietet Netzanschluss und Netzkopplung zu nachgelagerten Netzen an, wenn die untenstehenden technischen Mindestanforderungen (TMA) erfüllt sind. Diese technischen Mindestanforderungen umfassen Planung, Bau und Betrieb der Anschlussleitung und der technischen Einrichtungen des Netzpartners. Sofern Sie Messstellenbetreiber sind beachten Sie bitte, dass Änderungen an der Messanlage, gem. den vorgenannten TMA anzuzeigen sind!

Bei der Einreichung der Unterlagen ist die beiliegende Checkliste zu berücksichtigen.


Neue Technische Mindestanforderungen

Die Thyssengas GmbH hat ihre Technischen Mindestanforderungen (TMA) vom 25.10.2018 überarbeitet. Die Überarbeitung beinhaltet im Wesentlichen die Ergänzung von Regelungen bezüglich der Rückeinspeisung ins Erdgasnetz sowie der Einspeisung von Wasserstoff als Zusatzgas. Folgende Anpassungen sind dabei hervorzuheben:

  • Die Bestandsschutzregelung, die bisher im Mustervertrag Netzkopplung enthalten war, ist nunmehr Bestandteil der TMA.
  • Ergänzungen im Zusammenhang mit der Rückeinspeiseanlage, die eine technische Anlage des Netzpartners ist, in Ziffer 3.1,
  • Regelung zum Schutz der Gasmessanlage vor Odormitteln in Ziffer 3.3.1
  • Ergänzung einer Variante der Messeinrichtungen bei einer technischen Leistung der Anlage ≥ 25.000 Nm³/h in Ziffer 3.3.1
  • Erfordernis einer Kommunikationseinrichtung im Verantwortungsbereich des Netzpartner in Ziffer 3.3.2
  • Klarstellung der Regelung bezüglich der Einhaltung von Fehlergrenzen (bei Inbetriebnahme und Eichung) und Verkehrsfehlergrenzen (bei Betrieb) in Ziffer 3.3.2
  • Abstimmungserfordernis bezogen auf die Messung von Gasbegleitstoffen in Ziffer 3.3.3
  • Regelungen zur Rückeinspeiseanlage in Ziffer 3.4 und Ziffer 3.9
  • Regelungen zur Einspeisung von Wasserstoff als Zusatzgas in Ziffer 3.4.2
  • Ergänzende Regelungen zur Fernwirktechnik in Ziffer 3.6
  • Ergänzung der einzureichenden Unterlagen bei Planung der technischen Anlage um den Lageplan des Netzpunktes in Ziffer 3.7
  • Regelung bezogen auf das Erfordernis, die Räume mit Messtechnik frostfrei zu halten in Ziffer 3.7
  • Ergänzung der einzureichenden Unterlagen bei Inbetriebnahme in Ziffer 3.9
  • Ergänzung der Regelungen zur Einhaltung der Informationssicherheit in Ziffer 4.1 und der physikalischen Sicherheit in Ziffer 4.2

Darüber hinaus wurden sprachliche Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen sowie Email-Adressen ergänzt, über die zukünftig der Kontakt zu bestimmten Sachverhalten stattfinden soll:

Einreichung und Fragen zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen: tma@thyssengas.com

Inbetriebnahmetermine: ibntermin@thyssengas.com

IT-Sicherheit: securityevent@thyssengas.com

In den folgenden Papieren veröffentlicht Thyssengas ihre neuen TMA in der finalen Fassung und in einer Fassung, in der die wesentlichen Änderungen ersichtlich sind. Rückmeldungen zu den Änderungen nehmen wir gern bis zum 17.05.2024 unter der Email-Adresse tma@thyssengas.com entgegen.