#H2RinkerodeHamm
Wasserstoff-Leitung
Rinkerode-Hamm(Uentrop)
Wasserstoff für das Münsterland und Westfalen

Durch den Neubau der rund 27 Kilometer langen Wasserstoff-Leitung zwischen Rinkerode (Drensteinfurt) und Hamm-Uentrop schaffen wir die Grundlage für ein leistungsfähiges H2-Netz in der Region. Den Anschluss an das deutschlandweite H2-Kernnetz stellen wir über das Nachbarprojekt, die H2-Leitung Coesfeld-Rinkerode, sowie perspektivisch über weitere Leitungen im Raum Hamm her.
So gewinnen die Kommunen, Mittelstand und Industrie in der Region eine H2-Versorgungsperspektive und damit einen wichtigen Standortvorteil.
Nach Abschluss der Trassierungsstudie wurde ein Vorzugskorridor festgelegt. Auf dieser Grundlage konnte Anfang Q3/2025 der Verzicht auf eine Raumverträglichkeitsprüfung erreicht werden. Derzeit bereiten wir das Planfeststellungsverfahren sowie die technische Planung vor.
Nach aktuellem Planungsstand liegen folgende Kommunen Einzugsbereich des H2-Neubauprojekts oder grenzen an diesen an:
- Kreis Warendorf, Stadt Drensteinfurt, Stadt Sendenhorst, Stadt Ahlen
- Kreisfreie Stadt Hamm
Projekttyp:
Neubau einer H2-Leitung
Projektphase:
Planung & Korridorentwicklung
Gepl. Inbetriebnahme:
Ende 2030
*gemäß Entwurf NEP Gas und Wasserstoff 2025 (Stand 03/2026)
Leitungslänge:
rund 27 Kilometer
Leitungsdurchmesser:
DN 300 (~32 cm)
Schutzstreifen:
3 m beidseitig der Leitung
Unser Projektplan (Planungsstand Q2/2026)
2024-2025
- Vorgespräche mit zuständigen Behörden
- Entwicklung Vorzugskorridor
- Behördliche Abstimmung & Entscheidung Verzicht Raumverträglichkeitsprüfung (RaumVP)
2026-2027
- Vorbereitung & Start Planfeststellungsverfahren (PFV)
- Stakeholder-Gespräche & lokale Dialogmärkte
- Boden- und Baugrunduntersuchungen auf der Trasse
- Start Rechtserwerb
2028-2029
- Durchführung & Abschluss Planfeststellungsverfahren (PFV)
- Stakeholder-Gespräche & lokale Info-Veranstaltungen
- Rechtserwerb
2030
- Start der Baumaßnahmen mit begleitender Kommunikation
- Technische Abnahme & Inbetriebnahme
- Beginn der Rekultivierungsarbeiten
Das Projekt-Q&A
Was bedeutet der Bau der H2-Leitung für die Anwohner?
Der Neubau einer H2-Leitung ist mit zeitlich begrenzten Baumaßnahmen verbunden. Baustellengeräusche und Verkehrseinschränkungen sind zu dieser Zeit leider nicht vollständig vermeidbar. Der Dialog und Austausch mit den Anwohnern betroffener Kommunen sind für uns elementarer Bestandteil aller Bauprojekte, deswegen informieren wir bereits ab der frühen Planungsphase in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand des Projekts. Nach Abschluss der Rekultivierung sind entlang des Leitungsverlaufs nur noch einzelne Armaturen zu sehen und unsere Kollegen sind für die Instandhaltung regelmäßig vor Ort, ansonsten ist die Leitung nicht mehr wahrnehmbar.
Was bedeuten die H2-Projekte für die Kommunen und Unternehmen entlang der Leitung?
Mit unserem H2-Leitungsnetz sorgen wir für einen Anschluss der Region an die zukünftigen Wasserstoff-Autobahnen in Deutschland. Kommunen, Industrie und Mittelstand gewinnen so eine H2-Versorgungsperspektive und die Chance, energieintensive Prozesse mithilfe von Wasserstoff nachhaltig zu gestalten.
Interessierte Kommunen und Unternehmen können über unser Kontaktformular jederzeit ihre Bedarfe für Ein- oder Ausspeisungen von Wasserstoff melden. Wir prüfen dann die Möglichkeit eines Anschlusses an unsere H2-Infrastruktur.
Auch abseits der H2-Versorung spielen die Kommunen in unserem Projekt eine zentrale Rolle. Denn sie sind für uns wichtige Partner für die erfolgreiche Realisierung des Vorhabens. Deshalb suchen wir bereits kurz nach Projektstart den Dialog, um gemeinsam mit den Akteuren und Betroffenen vor Ort die beste Lösung zu entwickeln.
Wie wird der Verlauf der H2-Leitung festgelegt?
Die Festlegung des optimalen Trassenverlaufs erfolgt in mehreren Schritten. Bei großen, überörtlichen Leitungsbauvorhaben werden in der Regel zunächst ca. 600 Meter breite Trassenkorridore entwickelt, in denen das Vorhaben umgesetzt werden kann. Die Korridore basieren auf denkbaren Grobtrassen. Dabei werden unter anderem vorhandene Regionalpläne und weitere Geo- und Flächennutzungsdaten, z.B. zu Schutzgebieten, ausgewertet und erste Begehungen vorgenommen. Zusätzlich werden technische, genehmigungsrechtliche und umweltfachliche Aspekte berücksichtigt. Diese Korridore sind dann Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung, an deren Ende die zuständige Behörde in einem Gutachten den raumverträglichsten Korridor festlegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, auch auf die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn keine raumordnerischen bzw. regionalplanerischen Konflikte zu erwarten sind – zum Beispiel, wenn überwiegend vorhandene Leitungstrassen für die Umsetzung genutzt werden.
In dem durch die Genehmigungsbehörde bestätigten Korridor werden die groben Trassenvarianten dann weiterentwickelt und feingeplant. Neben technischen und betrieblichen Erfordernissen stehen hierbei auch die Wechselwirkungen mit Schutzgütern (z.B. Tiere, Landschaft, Gewässer, Boden) im Fokus. Aus der Abwägung der verschiedenen Varianten entsteht dann eine sogenannte Feintrasse, auf deren Grundlage die erforderlichen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren, erarbeitet werden. Hierzu zählen zum Beispiel Pläne und Gutachten sowie Fachbeiträge für die Prüfung der Umweltverträglichkeit, den Arten- und Bodenschutz. Bei Bedarf werden in den Unterlagen auch mögliche Umsetzungsvarianten betrachtet.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beteiligt die Genehmigungsbehörde dann alle Betroffenen. Anschließend wägt sie alle Belange sorgsam ab und entscheidet über die Genehmigung des Trassenverlaufs.
Wie wird eine H2-Leitung gebaut?
Nachdem alle notwendigen Genehmigungen vorliegen und die Betroffenen informiert sind, starten die bauvorbereitenden Maßnahmen (z.B. Trassenfreischnitt). Der nächste Schritt ist das Anlegen des Baustreifens entlang der Trasse (Breite: ca. 40 Meter) und die Aushebung des Leitungsgrabens. Dabei achten wir besonders darauf, die Bodentypen exakt zu trennen, damit die Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder rekultiviert werden können.
Beim Verlegen der Leitungsrohre können je nach Projekt, Gelände und Boden verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen. Im Anschluss wird die Leitung mit mindestens einem Meter Erde bedeckt. Von dem ca. 40 Meter breiten Baustreifen bleibt nach Abschluss der Bauarbeiten nur noch der zwischen zwei und sechs Meter breite Schutzstreifen rechts und links der Leitung, der für die Instandhaltung frei zugänglich bleiben muss.
Parallel zur technischen Abnahme startet dann schon die Rekultivierung der beanspruchten Flächen.
Was ist eine Raumverträglichkeitsprüfung?
Bei der Raumverträglichkeitsprüfung (RaumVP) wird untersucht, ob die Umsetzung eines Bauvorhabens mit den Auswirkungen auf die Umgebung vereinbar ist. Es werden fachübergreifende Gutachten erstellt und mögliche Auswirkungen oder Konflikte zwischen dem Vorhaben und Schutzgütern (z.B. Tiere, Klima, Boden und Gewässer) bewertet. Dabei werden auch mögliche Standort- und Trassenalternativen geprüft. Die RaumVP findet unter Einbindung der Öffentlichkeit und der fachlich berührten Stellen statt. Das Ergebnis der RaumVP ist Bestandteil des folgenden Planfeststellungsverfahrens, in welchem dann über Genehmigung oder Ablehnung des Vorhabens entschieden wird.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein Genehmigungsverfahren für Leitungsbauprojekte. Neben der Prüfung der Umweltverträglichkeit eines Vorhabens ist ein wesentlicher Bestandteil des PFV die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Unter Abwägung aller im Verfahren eingereichten Bedenken und Einwendungen entscheidet die Behörde, ob die Errichtung und der Betrieb einer Gasleitung zugelassen wird. Verantwortlich für die Durchführung des PFV bei Gasleitungsbauprojekten inklusive der Beteiligung der Öffentlichkeit sind in NRW die Bezirksregierungen und in Niedersachsen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Wie erfahren Betroffene von einer geplanten H2-Leitung?
Proaktive Informations- und Dialogangebote sind für uns fester Bestandteil aller Leitungsbauprojekte. Bereits ab der frühen Planungsphase informieren wir alle Betroffenen in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand des Projekts – zum Beispiel über Pressemitteilungen und auf unserer Website. Unsere Dialog- und Infoveranstaltungen vor Ort bieten außerdem die Möglichkeit, in einen direkten Austausch mit uns zu treten und Fragen zum Projekt zu stellen.
Ist der Betrieb einer Wasserstoff-Leitung gefährlich und wie sorgt Thyssengas für den sicheren Betrieb der geplanten H2-Leitung?
Nein, der Transport von Wasserstoff über Leitungen ist eine erprobte und sichere Technologie. Für H2-Leitungen gelten dieselben hohen Sicherheitsstandards wie für Erdgasleitungen. Thyssengas hat über 100 Jahre Erfahrung im Gastransport und entwickelt bewährte Kontroll- und Instandhaltungsprozesse kontinuierlich weiter. Sicherheit hat für uns immer oberste Priorität - das gilt für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung unserer Leitungen.
Egal ob Erdgas oder Wasserstoff. Unsere Leitungen werden an 365 Tagen im Jahr überwacht. Dafür sind die Experten in den Netzleitstellen rund um die Uhr im Einsatz, kontrollieren die Leitungen, organisieren die Instandhaltung und koordinieren Baumaßnahmen im Einzugsbereich unseres Leitungsnetzes. Regelmäßige Begehungen und Befliegungen der Trassen sorgen für zusätzliche Sicherheit.
Ist die Umstellung einer Leitung auf den Transport von Wasserstoff gefährlich?
Nein, der Transport von Wasserstoff über Leitungen ist eine erprobte und sichere Technologie. Für eine Umstellung müssen die strengen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der Verordnung über Gashochdruckleitungen eingehalten werden. Dabei gelten für H2-Leitungen dieselben hohen Sicherheitsstandards wie auch für Erdgasleitungen.
Jede Leitung wird vorab von einem unabhängigen Sachverständigen auf ihre Wasserstofftauglichkeit geprüft. Dabei werden konkrete Maßnahmen festgehalten, die vor der Umstellung einer Leitung durchgeführt werden müssen und vor Inbetriebnahme der Leitung gutachterlich überprüft werden.
Wie viel Fläche beansprucht eine H2-Leitung und was bedeutet das für die landwirtschaftliche Nutzung?
Für den Bau der Leitung wird entlang der Trasse ein bis zu 40 Meter breiter Baustreifen angelegt. Die dafür nötigen Maßnahmen wie Erd- und Baumfällarbeiten sind im Vorfeld Gegenstand des Genehmigungsverfahrens. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Baustreifen wieder rekultiviert. Rechts und links der Leitung bleibt ein zwischen zwei und sechs Meter breiter Schutzstreifen bestehen, der aber landwirtschaftlich ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Während der Bauarbeiten sind die von Baumaßnahmen betroffenen Flächen nicht landwirtschaftlich nutzbar. Möglicher entstandener Schaden (z.B. Ernteausfall) wird selbstverständlich erstattet. Nach der Rekultivierung kann die übliche landwirtschaftliche Nutzung unmittelbar wieder aufgenommen werden. Die zulässige Bearbeitungstiefe des Feldes / des Ackers im Schutzstreifen rechts und links der Leitung beträgt grundsätzlich bis zu 60 Zentimeter.
Welche Behörden sind für die Genehmigung des Baus einer H2-Leitung zuständig?
Die Genehmigung für den Bau einer Leitung wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (PFV) erteilt. Verantwortlich für die Durchführung des PFV bei Gasleitungsbauprojekten inklusive der Beteiligung der Öffentlichkeit sind in NRW die Bezirksregierungen und in Niedersachsen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Bei Leitungen mit einem Durchmesser von mehr als 30 Zentimeter und mit einer für die Raumplanung relevanten Länge findet vor dem Planfeststellungsverfahren die Raumverträglichkeitsprüfung statt. Verantwortlich für die Durchführungen sind die jeweiligen Bezirksregierungen.

Gemeinsam in die Energiezukunft
In unseren Projekten arbeiten wir gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort an der besten Lösung! Wir setzen auf Dialog, auf transparente Informationen, persönliche Gespräche und Veranstaltungen vor Ort. Das Projektteam erreichen Sie jederzeit per E-Mail: