Thyssengas GmbH – Gleichbehandlung
Am 13. Juli 2005 ist die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) in Kraft getreten. Damit sind viele Pflichten für Energieversorgungsunternehmen verbunden. Die Thyssengas GmbH bekennt sich zu den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetztes, insbesondere zur Gewährleistung von Transparenz sowie der diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs.
Ihr Ansprechpartner:
Joachim Böhm
Gleichbehandlungsbeauftragter
T+49 231-91291-1472
F+49 231-91291-38-1472
E-Mail an Joachim Böhm