Messstellenbetrieb und Messung
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss vom 23.8.2017 eine Festlegung zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende erlassen.
Dem folgend gilt ab 1.10.2017 folgender Standardvertrag:
Anlagen zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag-Gas:
- Anlage 1: Technische Beschreibung und Parameter der Messstellen
- Anlage 2: Ansprechpartner
- Anlage 3: Umfang der Messeinrichtungen und Datenblatt
- Anlage 4: Installationsbescheinigung über Arbeiten an Gas-Anlagen, die einem Netzanschluss zugeordnet sind
- Anlage 5: Datenaustausch, Formate, Freigabe von Messstellen, Prozesse und Fristen