Krisenvorsorge Gas
Hotline
für Kunden · nachgelagerte Netzbetreiber · Händler: 0800-4540220
30. März 2023 · Fernleitungsnetzbetreiber beenden Krisenstatus zum 01.04.2023
Zum Ende der Heizperiode heben die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber den Krisenstatus gemäß des Leitfadens Krisenvorsorge Gas auf.
Aufgrund hoher Speicherfüllstände und einer anhaltend guten Versorgung über Pipelines und LNG ist eine akute Gefährdung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystem derzeit nicht mehr gegeben. Dieser Schritt erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Thyssengas hat am 30.03.2023 gemeinsam mit den anderen Fernleitungsnetzbetreibern die Aufhebung der bisherigen Maßnahmen zum 01.04.2023 gegenüber nachgelagerten Netzbetreibern und Netzanschlussnehmern mitgeteilt.
Für nachgelagerte Netzbetreiber: Die regelmäßige Mitteilung der Potenziale (Formular C) im Krisenportal ist ab dem 01.04.2023 nicht mehr erforderlich. Hierzu wurde das Formular B mit der Mitteilung über die Aufhebung der bisherigen Maßnahmen versendet. Die Empfänger werden gebeten, den Eingang des Formulars B zu bestätigen.
Unabhängig davon bleibt die durch das BMWK ausgerufene Alarmstufe gemäß Notfallplan Gas aktuell weiterhin bestehen. Hintergrund ist, dass auf Bundesebene verschiedene Maßnahmen und Verordnungen an die Aufrechterhaltung des Status geknüpft sind.
Die Fernleitungsnetzbetreiber werden die Lage weiterhin aufmerksam verfolgen und bei einer Verschlechterung der Situation erneut durch die Versendung des Formulars B aus dem Portal Krisenvorsorge Gas über eine drohende oder vorhandene Engpasssituation und die zu ergreifenden Maßnahmen informieren.
23. Juni 2022 · BMWK ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in Person von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck heute die Alarmstufe im Notfallplan Gas, also die zweite von drei Stufen, ausgerufen.
Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell uneingeschränkt gewährleistet, dies gilt auch für das von Thyssengas betriebene Fernleitungsnetz. Die Situation wird auf Ebene der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) fortlaufend auf nationaler und europäischer Ebene überwacht.
Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist laut BMWK die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Das BMWK bewertet die aktuelle Lage als eine Störung der Gasversorgung, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führe. Der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder die Nachfrage zu bewältigen. Die Information des BMWK findet sich hier: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet
Wir möchten an dieser Stelle betonen: Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit uneingeschränkt gewährleistet. Entsprechend besteht für unsere Kunden aktuell kein Handlungsbedarf. Im Fall einer Neubewertung der Versorgungslage kommen wir erneut auf unsere Kunden zu.
Sollte aufgrund einer akuten Gasmangellage die dritte Krisenstufe (Notfallstufe) ausgerufen werden, liegt die Entscheidung über Abschaltungen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA), nicht beim jeweiligen Fernleitungsnetzbetreiber. Die Netzbetreiber würden in diesem Fall von der BNetzA zur Abschaltung angewiesen.
Derzeit bestehen für Industriekunden keine behördlich definierten Priorisierungen.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, Ihre Argumente für eine besondere Priorisierung direkt an die Bundesnetzagentur zu richten:
Bundesnetzagentur Bonn
Krisenstab der Bundesnetzagentur
Postfach-627@bnetza.deTulpenfeld 4, 53113 Bonn
Postfach 80 01, 53105 Bonn
Zu Ihrer Information: Die BNetzA veröffentlicht auf ihrer Seite von Montag bis Freitag täglich einen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland. Diesen Bericht finden Sie hier.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen und Klarstellungen weiterhelfen zu können.
Sobald neue Informationen zur aktuellen Versorgungssituation vorliegen, wird Thyssengas erneut informieren.
4. April 2022 · Kundenveranstaltung zur Krisenvorsorge Gasmangellage
Thyssengas hat am 4. April 2022 eine virtuelle Kundenveranstaltung zum Thema Krisenvorsorge Gasmangellage durchgeführt.
Die Veranstaltung stieß bei nachgelagerten Netzbetreibern und Industriekunden auf großes Interesse. Dabei informierte Thyssengas über eine Reihe von Krisenmanagement-Aktivitäten, die auf europäischer, deutscher und auf Unternehmensebene ergriffen wurden. Ausführlich Zeit nahmen Sie die Experten von Thyssengas für die Erläuterung des bestehenden Prozesses Leitfaden Krisenvorsorge, der von Branchenverbänden BDEW, VKU, GEODE entwickelt wurde.
In Folge der Ausrufung der Frühwarnstufe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 30.03.2022 hatten sich die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) darauf verständigt, im Rahmen des BDEW-Leitfadens Krisenvorsorge Gas zu agieren und erste notwendige Abstimmungen mit den nachgelagerten Verteilnetzbetreibern vorzunehmen sowie die angeschlossenen Industriekunden, Speicherbetreiber und Kraftwerken vorsorglich zu informieren. Dieses Vorgehen wurde seitens Thyssengas in der Veranstaltung noch einmal erläutert, ebenso wurden diesbezüglich zahlreiche Fragen der Teilnehmer beantwortet. Den Abschluss bildeten Empfehlungen für alle beteiligten Akteure mit Blick auf die bestmögliche Krisenvorsorge.
Die Unterlagen der Veranstaltung finden Sie hier
30.03.2022 · Frühwarnstufe im Notfallplan Gas ausgerufen – Versorgung aktuell uneingeschränkt gewährleistet
Dortmund, 30.03.2022, 16:15 Uhr
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute Morgen die Frühwarnstufe im Notfallplan Gas ausgerufen.
Dabei handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme und die erste von insgesamt drei Eskalationsstufen. Die Gasversorgung in Deutschland ist aktuell uneingeschränkt gewährleistet. Es gibt derzeit keine Versorgungsengpässe. Sowohl national als auch auf europäischer Ebene wird die Situation fortlaufend überwacht. Auslöser sind Äußerungen der russischen Regierung, Zahlungen für Gasimporte nur in Rubel zu akzeptieren und ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen
In Folge der Ausrufung der Frühwarnstufe durch das BMWK haben sich die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) darauf verständigt, im Rahmen des BDEW-Leitfadens Krisenvorsorge Gas zu agieren und erste notwendige Abstimmungen mit den nachgelagerten Verteilnetzbetreibern vorzunehmen sowie die angeschlossenen Industriekunden, Speicherbetreiber und Kraftwerken vorsorglich zu informieren. Der Leitfaden definiert die weiteren Prozess- und Abstimmungsschritte in der gegenwärtigen Lage sowie in möglichen künftigen Krisenstufen.
Zu weiteren notwendigen Schritten stimmen sich die Fernleitungsnetzbetreiber fortlaufend mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) ab. Darüber hinaus steht Thyssengas im engen Austausch mit den zuständigen Landesministerien und -behörden.
Sobald neue Informationen zur aktuellen Versorgungssituation vorliegen, wird Thyssengas erneut informieren.