Thyssengas Netzauskunft

Interne Bestellung 2023

Veröffentlichung der Internen Bestellungen nach § 11 Ziffer 9 KoV XIII.1

Die Fernleitungs­netz­betreiber in Deutschland sind nach §11 Ziffer 9 der Kooperations­­vereinbarung (KoV XI) verpflichtet, für das jeweils folgende Bestelljahr Kapazitäts­­angaben zu den internen Bestellungen der ihm unmittelbar nachgelagerten Netzbetreiber je Netzkopplungs­punkt bzw. Ausspeise­zone und unter Nennung des nachgelagerten Netzbetreiber auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß des Informations­­standes auf Grundlage des aktuellen Bestell­verfahrens und der vom jeweils nachgelagerten Netz­betreiber mitgeteilten Informationen. Sofern nach dem 15. Oktober eine Umwandlung von zunächst unterbrechbar zugesagten Kapazitäten in feste bzw. zeitlich befristet feste Kapazitäten durchgeführt wurde, wird die Veröffentlichung zeitnah korrigiert. Kapazitäts­­anpassungen im laufenden Bestelljahr nach § 15 KoV führen dagegen nicht zu einer Aktualisierung.

Eine Überprüfung der Richtigkeit der Mitteilung der aggregierten Werte der geschätzten Anteile der geschützten Letztverbraucher sowie der Leistungs­werte von systemrelevanten Gaskraft­werken ist für den vorgelagerten Fernleitungs­netzbetreiber nicht möglich.