Thyssengas Netzauskunft

Langfristiger Kapazitätsbedarf

Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs im Marktgebiet NetConnect Germany nach §17 (GasNZV)

Die Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland sind nach §17 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) verpflichtet, marktgebietsweit, jährlich zum 1. April den langfristigen Kapazitätsbedarf in einem netzbetreiberübergreifenden, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu ermitteln und auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

Langfristige Kapazitätsbedarfsermittlung nach §17, GasNZV