Langfristiger Kapazitätsbedarf
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs im Marktgebiet NetConnect Germany nach §17 (GasNZV)
Die Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland sind nach §17 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) verpflichtet, marktgebietsweit, jährlich zum 1. April den langfristigen Kapazitätsbedarf in einem netzbetreiberübergreifenden, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu ermitteln und auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.