Thyssengas Netzauskunft

Beschreibung und Darstellung der Prozesse und Methoden zur Ermittlung der technischen Kapazität

In die Ermittlung der technischen Kapazität der Ein- und Ausspeisepunkte fließen vor allem folgende Informationen ein:

  • die topologischen Information über das Netz, insbesondere die Nennweite, Länge und Rohrrauhigkeit der einzelnen Leitungsabschnitte, die Leistungsparameter der ein- und ausspeisenden sowie der netzverbindenden Stationen und die Auslegungsdrücke der eingebauten Komponenten,
  • die vertraglichen Randbedingungen an Netzkopplungs- und Netzanschlusspunkten sowie technische Anforderungen an den netzverbindenden Stationen, insbesondere vertragliche und technische Maximal- und Minimaldrücke
  • die Gasbeschaffenheitsparameter an Einspeisepunkten

Zu diesen Informationen treten die vertraglichen Vereinbarungen über bereits vermarktete Ein- und Ausspeisekapazitäten (Kapazitätsverträge) sowie vertragliche Zusagen in Netzkopplungs- und Netzanschlussverträgen/ Speicheranschlussverträgen. Des Weiteren sind die Anforderungen von Biogaseinspeisepunkten zu berücksichtigen.

Zu allen Ausspeisepunkten werden Auswertungen über das Abnahmeverhalten der angeschlossenen bzw. nachgelagerten Verbraucher erstellt, um daraus temperaturabhängige Lastszenarien für die Netze bzw. Netzteile zu entwickeln.

Diesen Lastszenarien werden Einspeiseszenarien unter der Prämisse eines ausgeglichenen Netzes (Einspeisung gleich Ausspeisung) gegenübergestellt, d.h. die Einspeisekapazitäten werden initial auf Basis der Leistungsfähigkeit der einspeisenden Stationen oder aus vertraglichen Vereinbarungen definiert und die Inanspruchnahme der Einspeisekapazitäten im Rahmen der bestehenden Flexibilität variiert.

Mittels Rohrnetzberechnung werden für die Kombinationen von Ein- und Ausspeiseszenarien alle vertraglichen Druckrand­bedingungen sowie Arbeitsbereiche von Verdichterstation und Gasdruckregel- und -messanlagen und die relevanten, technischen Grenzwerte überprüft. Solange keine dieser Randbedingungen verletzt werden, kann die definierte Ein- und Ausspeisekapazität als feste technische Kapazität an den jeweiligen Punkten angenommen und vermarktet werden. Im Falle der Verletzung vorgenannter Randbedingungen muss die Kapazität an geeigneten Stellen soweit reduziert werden, dass die Randbedingungen eingehalten werden. Dabei sind vermarktete Kapazitäten in der Regel nicht zu reduzieren.

Bei Anfragen nach neuer oder zusätzlicher technischer Kapazität wird dieser Prozess unter Beachtung der durch die GasNZV vorgegebenen Vorränge für Biogas und Gaskraftwerke, Speicher und Produktionsanlagen wiederholt, wobei freie technische Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten soweit möglich und technisch sinnvoll verlagert werden, um die Anfragen zu befriedigen. Ist die Nachfrage nicht im Rahmen der bestehenden Infrastruktur zu befriedigen, werden unter Beachtung der Effizienz­anforderungen geeignete Ausbau­maßnahmen geplant und bei Vorliegen der wirtschaftliche Zumutbarkeit umgesetzt.