Thyssengas Netzauskunft

Marktraumumstellung - Umstellung der Gasbeschaffenheit von L- auf H-Gas

Ein Teil des deutschen Erdgasmarktes wird mit niederkalorischem Erdgas (L-Gas) versorgt. Das L-Gas stammt dabei aus Vorkommen der deutschen und der niederländischen Produktion. Die Produktion aus den L-Gas-Aufkommen in Deutschland geht kontinuierlich zurück. Durch den niederländischen Transportnetzbetreiber Gasunie Transport Services B.V. (GTS) wurde ab 2020 ebenfalls ein kontinuierlicher Rückgang der Exportleistungen aus den Niederlanden nach Deutschland angekündigt.

Zur mittel- und langfristigen Sicherung der Versorgung mit Erdgas, müssen vor diesem Hintergrund die Netzgebiete, die heute noch mit L-Gas versorgt werden, in den nächsten Jahren kontinuierlich auf H-Gas umgestellt werden.

Die Entscheidung, welche Netzbereiche zu welchem Zeitpunkt umgestellt werden, wird in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) innerhalb des Prozesses des Netzentwicklungsplans Gas (NEP) getroffen. Die von der Umstellung betroffenen Verteilnetzbetreiber und direkt angeschlossenen Letztverbraucher werden von der Thyssengas GmbH sukzessive in die entsprechenden Prozesse eingebunden, um den Umstellungsprozess frühzeitig gemeinsam zu planen und die Umstellung termingerecht umsetzen zu können.

Umstellungsplanung

Eine detaillierte Zuordnung der Netzpunkte zu den Umstellbereichen und deren Umstellzeitpunkte finden Sie in der NEP Gas-Datenbank www.nep-gas-datenbank.de

Verbindlich angekündigte Umstellungsbereiche

Hier sind alle Umstellungsbereiche dargestellt, die bereits verbindlich angekündigt sind und von den Fernleitungsnetz­betreibern quartärlich aktualisiert werden.

Des Weiteren sind Informationen zu Abhängigkeiten zwischen den Umstellungsbereichen sowie den derzeit geplanten technischen Umstellungsmonaten enthalten www.fnb-gas.de


Marktraumumstellungsumlage

Die aktuelle Markraumumstellungsumlage der Thyssengas

Kostenerstattung gemäß EnWG § 19 a Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gemäß § 19 a Abs.3 EnWG besteht für Eigentümer von Kunden­anlagen oder Verbrauchs-geräten mit ordnungsgemäßen Verwendungsnachweisen ein Anspruch auf Erstattung von 100 €, sofern bei eine Umstellung entfällt, weil sich die Eigentümer dieser Kundenanlagen bzw. Verbrauchsgeräte für die Installation eines Neugerätes entschieden haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Kundenanlage bzw. das Verbrauchsgerät über einen ordnungs­gemäßen Verwendungsnachweis verfügt und die Installation nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Umstellungstermins auf unserer Internetseite und vor der Anpassung des Gerätes im Rahmen der Umstellung der Gasbeschaffenheit vorgenommen wird.

Für den Fall, dass kein Neugerät installiert wird, werden die für die Anpassung der Geräte als notwendig anerkannten Kosten im Rahmen der Regelungen zur Marktraumumstellungsumlage erstattet.

Weitere Informationen

Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas) · Website

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) · Website

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) · Website

Ansprechpartner Marktraumumstellung

Jan Hoffmann
E-Mail
T +49 231 91291-1964

Weitere Ansprechpartner