Wasserstoff-Leitung Emsbüren-Dorsten: Raumverträglichkeitsprüfung für den Teilabschnitt NRW abgeschlossen

Die Raumverträglichkeitsprüfung für die neue Wasserstoff-Leitung zwischen Emsbüren (Niedersachen) und Dorsten (Nordrhein-Westfalen) ist für den Teilabschnitt Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Damit steht ein raumverträglicher Korridor fest, in dem der Fernleitungsnetzbetreiber Thyssengas nun den konkreten Trassenverlauf weiterplant. Die rund 100 Kilometer lange neue Leitung ist Teil des geplanten Nord-Süd-Importkorridors im deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetz und schafft eine zentrale Voraussetzung dafür, Industrie und Mittelstand verlässlich mit Wasserstoff zu versorgen.

Thyssengas hat die Antragsunterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung im August 2025 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Diese hat das Verfahren gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr, als federführende Regionalplanungsbehörde durchgeführt. Die zugehörige gutachterliche Stellungnahme für den Teilabschnitt Nordrhein-Westfalen liegt bei der Bezirksregierung Münster, dem Regionalverband Ruhr sowie in den betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden für die Dauer von fünf Jahren zur öffentlichen Einsicht aus. 

„Mit dem Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung wurde ein wesentlicher Schritt im Projektverlauf erreicht. Die Behörden haben unseren Antragskorridor bestätigt. Der nun raumordnerisch empfohlene Korridor bildet eine belastbare Grundlage für die weitere Detailplanung. Unser Ziel bleibt, das Vorhaben möglichst schonend umzusetzen und die Interessen vor Ort sorgfältig einzubeziehen“, sagt Hubert Jesolowitz, Projektleiter für die Wasserstoff-Leitung Emsbüren-Dorsten. 

Im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Behörde, ob ein geplantes Vorhaben mit den raumordnerischen Gegebenheiten sowie den zu erwartenden Auswirkungen auf die Umgebung vereinbar ist. Die Festlegung des konkreten Trassenverlaufs erfolgt im anschließenden Planfeststellungsverfahren, in dem die Ergebnisse der Raumverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. 

Im Vorfeld der Antragsabgabe hat Thyssengas 2025 öffentliche Dialogmärkte durchgeführt, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger umfassend und transparent über das Projekt informieren konnten. Für den Teilabschnitt Niedersachsen war kein Raumverträglichkeitsprüfungsverfahren erforderlich. Für diesen Abschnitt bereitet Thyssengas bereits das Planfeststellungsverfahren vor. Im Frühjahr und Sommer 2026 sind weitere öffentliche Dialogmärkte im Vorfeld der Antragsabgabe für die Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen und Nordrhein-Westfallen geplant. Die Informationen zu den Veranstaltungen werden Gegenstand einer gesonderten Kommunikation.

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