Mit dem vierten Marktinformationspaket kündigen die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber zudem die Einführung eines einheitlichen Reservierungsentgelts an. Für alle ab dem 05.11.2026 eingehenden Reservierungsanfragen wird das Reservierungsentgelt künftig einheitlich auf 1/25 des jeweils gültigen Hochlaufentgelts festgelegt. Damit schaffen die Netzbetreiber eine transparente und bundesweit einheitliche Grundlage für die Reservierung von Transportkapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz. Bestehende Vertragspartner erhalten zudem die Möglichkeit, für die verbleibende Vertragslaufzeit auf das neue Entgeltmodell umzustellen.
„Der Reservierungsprozess schreitet voran. Dass über immer mehr Regionen hinweg Kapazitäten nachgefragt werden, ist ein gutes Signal für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Mit dem neuen bundesweit einheitlichen Reservierungsentgelt schaffen die Kernnetzbetreiber transparente und verlässliche Rahmenbedingungen für die Kapazitätsreservierung.“
- Barbara Fischer, Geschäftsführerin FNB Gas
Das vierte Marktinformationspaket enthält aktualisierte Informationen zu verfügbaren und reservierten Kapazitäten in den Angebotszonen und Clustern des Wasserstoff-Kernnetzes. Zum Stichtag 07.10.2026 wurden in den Clustern Ein- und Ausspeise-Kapazitäten in Höhe von über 6 GW und für den Clusterübergangstransport (CÜT) Kapazitäten in Höhe von über 0,5 GW vertraglich reserviert. Die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber werden den Markt auch künftig regelmäßig über die Entwicklung von Reservierungen, Kapazitäten und Infrastruktur informieren.