Anschlussbegehren bei der Thyssengas
Um das Anschlussbegehren bei der Thyssengas GmbH visuell zu verdeutlichen, haben wir einen Ablaufplan erstellt.
Dieser Ablaufplan soll dem Anschlussnehmer helfen, die Anforderungen die sich aus der Gasnetzzugangsverordnung sowohl für den Anschlussnehmer, als auch für den Netzbetreiber, für die einzelnen Prozessschritte ergeben, zu berücksichtigen.
Durch die Gasnetzzugangsverordnung in § 33 Abs. (7) ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Realisierungsfahrplan zu erstellen. Wie der Anschlussnehmer zu diesem Realsierungsfahrplan kommt, ist dem Ablaufplan der Thyssengas zu entnehmen. Die Detaillierung des Realisierungsfahrplanes wird in Abstimmung mit dem Anschlussnehmer stattfinden.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Phasen, vom Anschlussbegehren bis zum Abschluss des Netzanschlussvertrages, kann in der Rubrik „Informationen zur Einspeisung von Biogas in unser Transportnetz“ eingesehen werden.