Instandhaltungsmaßnahmen nach EU-Verordnung 715/2009 Anhang 1, Ziffer 3.3.1. f) und g) und §28 Netzzugangsbedingungen
Wir werden uns bemühen, Ihre Transportmengen im vorgenannten Zeitraum nach „Können und Vermögen“ ohne Unterbrechung, respektive Kürzung, zu transportieren.
In der zum Download bereit gestellten Datei erhalten Sie gemäß § 28 Abs. 2 Anlage 1 Netzzugangsbedingungen der Thyssengas sowie EU-Verordnung 715/2009 Anhang 1 einen Überblick über Instandhaltungsmaßnahmen mit möglichen vertragsrelevanten Auswirkungen auf Punkte der Thyssengas GmbH. Die Angaben werden rechtzeitig vor der Maßnahme veröffentlicht. Bei langfristig geplanten Maßahmen erfolgt die Veröffentlichung zusätzlich spätestens 15 Werktage vor Beginn einer möglichen Einschränkung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und unter Haftungsausschluss der Thyssengas GmbH.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der ENTSOG-Transparenzplattform: transparency.entsog.eu
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