Neufassung Technische Mindestanforderungen
Mit dem heutigen Tag treten neue technische Mindestanforderungen für Thyssengas in Kraft. Die bisherigen technischen Mindestanforderungen aus dem Jahr 2007 wurden grundlegend überarbeitet. Eingeflossen sind dabei die Erfahrungen aus 11 Jahren Netzanschluss und neue Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Informationssicherheit. Thyssengas ist als Fernleitungsnetzbetreiber gemäß § 19 Abs. 2 EnWG verpflichtet, die Mindestanforderungen für den Netzanschluss festzulegen und zu veröffentlichen.