Konsultation der Regelungen des Interconnection Agreements “VIP-TTF-NCG-L” zu Matching-, Allokations- und Kommunikationsverfahren

Transportnetzbetreiber sind gemäß Artikel 19 (9) der Verordnung (EU) 2017/459 vom 16. März 2017 (CAM NC) verpflichtet Kopplungspunkte, die dieselben beiden benachbarten Einspeise- und Ausspeisesysteme miteinander verbinden, zu einem virtuellen Kopplungspunkt zusammenzuführen und eine einzige Kapazitätsdienstleistung im Sinne des Artikel 3 Nr. 23 CAM NC bereitzustellen.

(Zitat Artikel 19 (9) Satz 1 CAM NC zur Information:

“Verbinden zwei oder mehr Kopplungspunkte dieselben zwei benachbarten Einspeise-Ausspeisesysteme, bieten die betroffenen benachbarten Fernleitungsnetzbetreiber die an den Kopplungspunkten verfügbaren Kapazitäten an einem virtuellen Kopplungspunkt an.“)

Durch die vertragliche Vereinbarung der Transportnetzbetreiber zum virtuellen Netzkopplungspunkt „VIP-TTF-NCG-L“ werden auch Vereinbarungen zum Matching-, Allokations- und Kommunikationsverfahren getroffen, die sie hier einsehen können. 

In Anbetracht, dass zu diesen drei Themen gemäß Artikel 4 (2) der Verordnung (EU) 2015/703 vom 30. April 2015 (INT NC) den Netznutzern die Stellungnahme ermöglicht werden soll, möchte Thyssengas ihren Netznutzern die Gelegenheit geben, auch bei der vorgesehenen Vereinbarung zum „VIP-TTF-NCG-L“ zu diesen drei Themen Stellung zu nehmen.

(Zitat Artikel 4 (2) INT NC zur Information:

“Vor dem Abschluss oder der Änderung eines Netzkopplungsvertrages, der die in Artikel 3 Buchstaben c, d und e genannten Vorschriften enthält, geben die Fernleitungsnetzbetreiber den Netznutzern mindestens zwei Monate Gelegenheit, zu dem vorgesehenen Wortlaut dieser Vorschriften Stellung zu nehmen. Die Fernleitungsnetzbetreiber berücksichtigen die Anmerkungen der Netznutzer, wenn sie ihren Netzkopplungsvertrag schließen oder ändern.“)

Falls Ihr Unternehmen derzeit Transportkapazitäten an den Grenzübergangspunkten Zevenaar oder Haarnrade nutzt bzw. zukünftig den virtuellen Netzkopplungspunkt „VIP-TTF-NCG-L“ beabsichtigt zu nutzen, geben wir Ihnen hiermit die Möglichkeit zu den in der Anlage aufgeführten Regelungen für das Matching-, Allokations- und Kommunikationsverfahren Ihre Anmerkungen, Einwände oder Alternativvorschläge bis zum 31.03.2020 an die E-Mail-Adresse eesy@thyssengas.com zu senden.

 

Zurück