Genehmigung der technischen Kapazität nach § 9 Abs. 4 GasNZV

Die Bundesnetzagentur hat Thyssengas gemäß § 9 Abs. 4 GasNZV ihre technische Kapazität für das Gaswirtschaftsjahr 2021/2022 genehmigt. Der Umfang der technischen Kapazität der Thyssengas insgesamt in der anstehenden Jahresauktion ist gleichwertig mit den im Netzentwicklungsplan (NEP) dargestellten Kapazitäten und entspricht im Wesentlichen dem Umfang bis zur Marktgebietszusammenlegung. Zusätzliche Kapazität im Sinne des Beschlusses KAP+ der Bundesnetzagentur vom 26.03.2020 (Az.: BK7-19-037) wird Thyssengas in der bevorstehenden Jahresauktion nicht anbieten.

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