FNB Gas: Fernleitungsnetzbetreiber sehen private Investitionen in den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Gefahr: Neue EU-Gesetzgebung darf keine Hürden für die Dekarbonisierung aufstellen

  • Entflechtung: Alle Gasnetzbetreiber sollten auch Wasserstoffnetze besitzen und betreiben dürfen
  • Regulierung: Gemeinsame Regeln für Erdgas- und Wasserstoffnetze würden Synergien und volkswirtschaftlich effiziente Entwicklung von Energieinfrastrukturen ermöglichen
  • Methanemissionen: EU-Regulierung sollte Grundlagen für eine harmonisierte Erfassung legen

Zu dem von der EU-Kommission nun vorgelegten EU-Gasmarktpaket äußert sich der Vorstandsvorsitzender des FNB Gas Dr. Thomas Gößmann: „Es ist höchste Zeit, dass ein verlässlicher Regulierungsrahmen für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur geschaffen wird. Die Netzbetreiber stehen wie die Wasserstoffkunden und -erzeuger in den Startlöchern. Wir brauchen jetzt aus Brüssel zielführende Entscheidungen, die den schnellen Markthochlauf unterstützen.“

Als sehr kritisch beurteilen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) die geplanten Regelungen zum sogenannten Ownership Unbundling. Elf von 16 Fernleitungsnetzbetreibern in Deutschland sind nach dem ITO-Modell (Independent Transmission Operator) entflochten. Obwohl selbst die EU-Kommission das ITO-Modell im Strom- und Erdgassektor als wirksam anerkennt, sehen ihre Pläne für Wasserstoffnetzbetreiber ab 2031 diese Entflechtungsart nicht mehr vor. Stattdessen soll für diese die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung, also das Ownership Unbundling gelten. Damit dürften bestehende Gas-FNB mit einer ITO-Zertifizierung ab 2031 keine Wasserstoffnetze betreiben und besitzen. Dazu Dr. Thomas Gößmann: „Das ITO-Modell hat seine Wirksamkeit im Erdgassektor viele Jahre unter Beweis gestellt. Die Pläne der Kommission bedeuten einen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen, mit Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und des Subsidiaritätsprinzips.“

Dieser Ansatz der EU gefährdet das deutsche Konzept zum Aufbau der zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur aus dem Erdgasnetz heraus, denn die Umstellung der bestehenden Erdgasinfrastruktur auf den Transport von Wasserstoff wird mit der vorgeschlagenen Regelung für ITOs verhindert. Ein Großteil aller Finanzinvestoren und Versicherungsgesellschaften sowie kommunale Anteilseigner werden damit als Shareholder beim Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur quasi ausgeschlossen, obwohl diese für die Finanzierung der Energiewende unabdingbar sind. Dr. Thomas Gößmann weiter: „Die vorgesehenen Regelungen stellen einen klaren Negativ-Anreiz dar: Investitionen in die Umstellung von Erdgasnetzen drohen auszubleiben. Das wäre ein herber Rückschlag für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und damit für die EU-Dekarbonisierungsstrategie insgesamt.“ Die FNB appellieren daher an die Verhandlungsführer in Brüssel, sich für den Fortbestand des ITO-Modells für Wasserstoffnetze in der europäischen Gesetzgebung einzusetzen.

Auch die vorgeschlagenen  Regelungen zur horizontalen Entflechtung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzbetrieb kritisieren die FNB deutlich. Dr. Thomas Gößmann: „Eine horizontale Entflechtung behindert  die effiziente und integrierte Netzplanung sowie die Nutzung von unbestrittenen Synergien zwischen dem Betrieb von Wasserstoff- und Erdgasnetzen.“

FNB bei Messungen von Methanemissionen bereits in Vorleistung gegangen

Der ebenfalls am 15.12. veröffentlichte Entwurf der Europäischen Kommission zur zukünftigen Methanregulierung bewerten die FNB positiv. Grundlage für eine weitere, erfolgreiche Reduzierung von Methanemissionen sind präzise, vergleichbare und reproduzierbare Emissionsdaten des umfangreichen Netzes der FNBs. Einheitliche, EU-weite Standards zur Erfassung dieser Methanemissionen werden die Transparenz verbessern und es erlauben, Emissionsquellen systematisch und noch früher zu erkennen und zu beseitigen. Dabei ist eine vollständige Harmonisierung mit den internationalen Berichtspflichten im Rahmen von OGMP (der Oil and Gas Methan Partnership unter dem Dach der UN) anzustreben.

Im vergangenen Jahr haben die FNB im Rahmen einer Messinitiative mit Unterstützung eines unabhängigen, internationalen Messexperten die bislang umfangreichste koordinierte Messung von Methanemissionen im deutschen Gasfernleitungsnetz vorgenommen und erstmals diffuse Methanemissionen systematisch erfasst. „Die FNB gehen mit dem Thema Methanemissionen verantwortungsbewusst um. Es ist uns ein zentrales Anliegen, Methanemissionen noch weiter als bisher zu vermeiden. Bis Ende des Jahres 2025 streben die Mitglieder des FNB Gas an, die Methanemissionen für das gesamte deutsche Gasfernleitungsnetz um 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015 zu reduzieren.“ so Dr. Gößmann abschließend.

Über den FNB Gas:

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas) mit Sitz in Berlin ist der 2012 gegründete Zusammenschluss der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber, also der großen überregionalen und grenzüberschreitenden Gastransportunternehmen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Vereinigung ist der Netzentwicklungsplan Gas, der seit 2012 durch die Fernleitungsnetzbetreiber erstellt wird. Zudem vertritt die Vereinigung ihre Mitglieder auch als Ansprechpartner gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit.

Mitglieder der Vereinigung sind die Unternehmen bayernets GmbH, Ferngas Netzgesellschaft mbH, Fluxys TENP GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, Gastransport Nord GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, GRTgaz Deutschland GmbH, Nowega GmbH, ONTRAS Gastransport GmbH, Open Grid Europe GmbH, terranets bw GmbH und Thyssengas GmbH. Sie betreiben zusammen ein rund 40.000 Kilometer langesLeitungsnetz.

Pressekontakt:

Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. Georgenstraße 23
10117 Berlin
Tel: +49 (30) 9210 2350
Fax: +49 (30) 9210 23543
info@fnb-gas.de
Webseite: www.fnb-gas.de

Zurück